Häufige Fragen/ FAQ
Fragen von Gläubigern:
Fragen von Schuldnern:
• alle Einkünfte offen legen
• den pfändbaren Teil des Einkommens ausschließlich an den Treuhänder abführen
• dem Treuhänder und dem Gericht Mitteilung über jeden Arbeitsplatz- oder Wohnsitzwechsel machen
• geerbtes Vermögen zur Hälfte dem Treuhänder abführen
Verletzt der Schuldner eine der aufgeführten Pflichten kann ein Antrag eines Gläubigers die Restschuldbefreiung verhindern.
Fragen von Arbeitnehmern:
Ablauf Insolvenzverfahren / Ratschläge
Mit der Beantragung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens können Sie schuldenfrei werden und wieder ein normales Leben führen.
Ein Verbraucherinsolvenzverfahren bedeutet, dass Sie keine Schulden mehr bezahlen.
Den pfändbaren Einkommensanteil führen Sie an Ihren Insolvenzverwalter/Treuhänder ab und wenn Sie den gesetzlichen Obliegenheiten während der Dauer des Insolvenzverfahrens nachkommen werden Ihnen nach 6 Jahren alle Schulden erlassen und Sie sind damit schuldenfrei.
Also nur Mut: Die allermeisten unserer Mandanten und auch Schuldner zu deren Insolvenzverwalter/Treuhänder wir bestellt sind, empfinden ein Insolvenzverfahren letztlich als Erleichterung und bereuen nicht, diesen Schritt gegangen zu sein.
Ablauf Insolvenzverfahren
Tipps vor dem Insolvenzantrag
1. Gehaltspfändungen
Zunächst sollten Sie wissen, dass Ihnen nicht Ihr gesamtes Einkommen gepfändet wird, sondern nur ein Teil hiervon. Die Höhe hängt vom Nettoeinkommen und Unterhaltspflichten ab.
Wir können Ihnen jederzeit gerne den genauen Pfändungsbetrag berechnen.
Soweit Ihr Einkommen pfändungsfrei ist, können Sie über den entsprechenden Betrag auch in einem eröffneten Insolvenzverfahren frei verfügen. Wenn Sie sich vor Augen halten, dass Sie ab sofort keine Zahlungen mehr an Ihre Gläubiger leisten müssen und Ihnen der gesamte Freibetrag für den Lebensunterhalt zur Verfügung steht, wird es Ihnen finanziell besser gehen, als ohne Insolvenzverfahren.
Eine Gehaltspfändung wie auch eine Information Ihres Arbeitgebers durch den Insolvenzverwalter/Treuhänder gegenüber Ihrem Arbeitgeber über das eröffnete Insolvenzverfahren müssen Sie nicht fürchten, da dies ist kein Kündigungsgrund ist.
2. Eröffnen Sie ein neues Konto
Falls Ihr Girokonto bei Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens kein Guthaben aufweist oder bereits gesperrt ist, wird die Bank Ihnen das Konto voraussichtlich fristlos kündigen.
Da Zahlungseingänge, beispielsweise Lohnzahlungen wegen der Kündigung des Girokontos diesem nicht mehr gutgeschrieben werden können, besteht die Gefahr, dass Sie vorübergehend ohne Geld dastehen. Diese Situation sollten Sie unbedingt verhindern!
Suchen Sie sich rechtzeitig eine neue Bank und eröffnen Sie ein neues Konto.
Sobald das Insolvenzverfahren eröffnet ist, wird der Insolvenzverwalter/Treuhänder Ihrem Bankinstitut bestätigen, dass das Konto als Guthabenkonto fortgeführt werden kann und Sie über das Guthaben frei verfügen können.
Wenn ein Insolvenzverfahren bereits eröffnet ist, lassen Sie sich von Ihrem Insolvenzverwalter/Treuhänder zur Vorlage bei Ihrem Bankinstitut bestätigen, dass er mit einer Kontoeröffnung einverstanden ist. Auch in diesem Fall wird das Bankinstitut problemlos ein neues Konto für Sie eröffnen.
3. Leisten sie keine Zahlungen mehr an ihre Gläubiger
Wenn Sie ein Insolvenzverfahren beantragen möchten, leisten Sie keine Zahlungen mehr an Ihre Gläubiger.
Ausnahme: Gläubiger, mit denen Sie Vertragsverhältnisse unterhalten, die Sie auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens weiterführen möchten (zum Beispiel Mietverhältnis, Stromlieferungsvertrag usw.) sollten Sie auch weiterhin bedienen.
Auch an den Gerichtsvollzieher sollten Sie keine Zahlungen leisten. Etwaige Zahlungen könnte der Insolvenzverwalter nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens unter gewissen Voraussetzungen ohnehin wieder von den Gläubigern zurückfordern.
Auch die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung müssen Sie nicht fürchten. Haben Sie sich für die Verbraucherinsolvenz entschieden, verschlechtert die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung Ihre Rechtslage nicht.
Wird das Insolvenzverfahren vor dem Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung eröffnet, muss diese nicht mehr abgegeben werden.
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Zwangsvollstreckung unzulässig.
4. Zögern Sie nicht, Insolvenzantrag zu stellen
Schieben Sie die Einleitung eines Insolvenzverfahren nicht hinaus. Je eher ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, desto eher erhalten Sie Restschuldbefreiung.
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens haben Sie regelmäßig Ruhe von Ihren Gläubiger, da eine Zwangsvollstreckung durch diese nicht mehr möglich ist. Diese können ihre Forderungen nur noch nach den Vorschriften der Insolvenzordnung geltend machen.
Verbraucherinsolvenz, Privatinsolvenz – Ihr Weg aus den Schulden
Wirklich jeder kann durch unglückliche Umstände und unschuldig in eine finanzielle Notlage geraten. Der durch Zinsen und Kosten stetig ansteigende Schuldenberg und der Druck durch Gläubiger bzw. deren Rechtsanwälte/Inkassobüros lässt Sie verzweifeln und nimmt Ihnen jegliche Zukunftsperspektive und Sie wissen keinen Ausweg mehr?
Die Privatinsolvenz mit der hiermit möglichen Restschuldbefreiung bietet verschuldeten Personen einen Weg aus der Überschuldung.
Berücksichtigt man dies, ist ein Verbraucherinsolvenzverfahren für Sie etwas Positives.
Dieses Verfahren ist für Sie der Weg aus den Schulden und der Beginn eines finanziellen Neuanfangs. Wir bieten Ihnen professionielle Schuldenberatung und helfen Ihnen schnell und unkompliziert mittels eines außergerichtlichem Schuldenbereinigungsversuchs oder eines Insolvenzverfahrens Ihre Schulden los zu werden, um Ihnen so einen finanziellen Neuanfang zu ermöglichen.
– Tipps vor dem Insolvenzantrag
– Ablauf Verbraucherinsolvenzverfahren
– Lexikon der Fachbegriffe im Insolvenzrecht
– Häufige Fragen / FAQ
Häufige Fragen/ FAQ
Fragen von Gläubigern:
Fragen von Schuldnern:
• alle Einkünfte offen legen
• den pfändbaren Teil des Einkommens ausschließlich an den Treuhänder abführen
• dem Treuhänder und dem Gericht Mitteilung über jeden Arbeitsplatz- oder Wohnsitzwechsel machen
• geerbtes Vermögen zur Hälfte dem Treuhänder abführen
Verletzt der Schuldner eine der aufgeführten Pflichten kann ein Antrag eines Gläubigers die Restschuldbefreiung verhindern.
Fragen von Arbeitnehmern:
Ablauf Insolvenzverfahren / Ratschläge
Mit der Beantragung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens können Sie schuldenfrei werden und wieder ein normales Leben führen.
Ein Verbraucherinsolvenzverfahren bedeutet, dass Sie keine Schulden mehr bezahlen.
Den pfändbaren Einkommensanteil führen Sie an Ihren Insolvenzverwalter/Treuhänder ab und wenn Sie den gesetzlichen Obliegenheiten während der Dauer des Insolvenzverfahrens nachkommen werden Ihnen nach 6 Jahren alle Schulden erlassen und Sie sind damit schuldenfrei.
Also nur Mut: Die allermeisten unserer Mandanten und auch Schuldner zu deren Insolvenzverwalter/Treuhänder wir bestellt sind, empfinden ein Insolvenzverfahren letztlich als Erleichterung und bereuen nicht, diesen Schritt gegangen zu sein.
Ablauf Insolvenzverfahren
Tipps vor dem Insolvenzantrag
1. Gehaltspfändungen
Zunächst sollten Sie wissen, dass Ihnen nicht Ihr gesamtes Einkommen gepfändet wird, sondern nur ein Teil hiervon. Die Höhe hängt vom Nettoeinkommen und Unterhaltspflichten ab.
Wir können Ihnen jederzeit gerne den genauen Pfändungsbetrag berechnen.
Soweit Ihr Einkommen pfändungsfrei ist, können Sie über den entsprechenden Betrag auch in einem eröffneten Insolvenzverfahren frei verfügen. Wenn Sie sich vor Augen halten, dass Sie ab sofort keine Zahlungen mehr an Ihre Gläubiger leisten müssen und Ihnen der gesamte Freibetrag für den Lebensunterhalt zur Verfügung steht, wird es Ihnen finanziell besser gehen, als ohne Insolvenzverfahren.
Eine Gehaltspfändung wie auch eine Information Ihres Arbeitgebers durch den Insolvenzverwalter/Treuhänder gegenüber Ihrem Arbeitgeber über das eröffnete Insolvenzverfahren müssen Sie nicht fürchten, da dies ist kein Kündigungsgrund ist.
2. Eröffnen Sie ein neues Konto
Falls Ihr Girokonto bei Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens kein Guthaben aufweist oder bereits gesperrt ist, wird die Bank Ihnen das Konto voraussichtlich fristlos kündigen.
Da Zahlungseingänge, beispielsweise Lohnzahlungen wegen der Kündigung des Girokontos diesem nicht mehr gutgeschrieben werden können, besteht die Gefahr, dass Sie vorübergehend ohne Geld dastehen. Diese Situation sollten Sie unbedingt verhindern!
Suchen Sie sich rechtzeitig eine neue Bank und eröffnen Sie ein neues Konto.
Sobald das Insolvenzverfahren eröffnet ist, wird der Insolvenzverwalter/Treuhänder Ihrem Bankinstitut bestätigen, dass das Konto als Guthabenkonto fortgeführt werden kann und Sie über das Guthaben frei verfügen können.
Wenn ein Insolvenzverfahren bereits eröffnet ist, lassen Sie sich von Ihrem Insolvenzverwalter/Treuhänder zur Vorlage bei Ihrem Bankinstitut bestätigen, dass er mit einer Kontoeröffnung einverstanden ist. Auch in diesem Fall wird das Bankinstitut problemlos ein neues Konto für Sie eröffnen.
3. Leisten sie keine Zahlungen mehr an ihre Gläubiger
Wenn Sie ein Insolvenzverfahren beantragen möchten, leisten Sie keine Zahlungen mehr an Ihre Gläubiger.
Ausnahme: Gläubiger, mit denen Sie Vertragsverhältnisse unterhalten, die Sie auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens weiterführen möchten (zum Beispiel Mietverhältnis, Stromlieferungsvertrag usw.) sollten Sie auch weiterhin bedienen.
Auch an den Gerichtsvollzieher sollten Sie keine Zahlungen leisten. Etwaige Zahlungen könnte der Insolvenzverwalter nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens unter gewissen Voraussetzungen ohnehin wieder von den Gläubigern zurückfordern.
Auch die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung müssen Sie nicht fürchten. Haben Sie sich für die Verbraucherinsolvenz entschieden, verschlechtert die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung Ihre Rechtslage nicht.
Wird das Insolvenzverfahren vor dem Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung eröffnet, muss diese nicht mehr abgegeben werden.
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Zwangsvollstreckung unzulässig.
4. Zögern Sie nicht, Insolvenzantrag zu stellen
Schieben Sie die Einleitung eines Insolvenzverfahren nicht hinaus. Je eher ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, desto eher erhalten Sie Restschuldbefreiung.
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens haben Sie regelmäßig Ruhe von Ihren Gläubiger, da eine Zwangsvollstreckung durch diese nicht mehr möglich ist. Diese können ihre Forderungen nur noch nach den Vorschriften der Insolvenzordnung geltend machen.
Verbraucherinsolvenz, Privatinsolvenz – Ihr Weg aus den Schulden
Wirklich jeder kann durch unglückliche Umstände und unschuldig in eine finanzielle Notlage geraten. Der durch Zinsen und Kosten stetig ansteigende Schuldenberg und der Druck durch Gläubiger bzw. deren Rechtsanwälte/Inkassobüros lässt Sie verzweifeln und nimmt Ihnen jegliche Zukunftsperspektive und Sie wissen keinen Ausweg mehr?
Die Privatinsolvenz mit der hiermit möglichen Restschuldbefreiung bietet verschuldeten Personen einen Weg aus der Überschuldung.
Berücksichtigt man dies, ist ein Verbraucherinsolvenzverfahren für Sie etwas Positives.
Dieses Verfahren ist für Sie der Weg aus den Schulden und der Beginn eines finanziellen Neuanfangs. Wir bieten Ihnen professionielle Schuldenberatung und helfen Ihnen schnell und unkompliziert mittels eines außergerichtlichem Schuldenbereinigungsversuchs oder eines Insolvenzverfahrens Ihre Schulden los zu werden, um Ihnen so einen finanziellen Neuanfang zu ermöglichen.
– Tipps vor dem Insolvenzantrag
– Ablauf Verbraucherinsolvenzverfahren
– Lexikon der Fachbegriffe im Insolvenzrecht
– Häufige Fragen / FAQ