Insolvenzantrag durch Unternehmer und Freiberufler

 

Was ist überhaupt eine Regelinsolvenz?

Ein Regelinsolvenzverfahren dient der bestmöglichen Gläubigerbefriedigung. Ihr Interesse an einer Restschuldbefreiung steht hierbei im Hintergrund. Der Insolvenzverwalter ist letztlich Vertreter der Insolvenzgläubiger. Ob Sie Restschuldbefreiung erhalten, ist für diesen nicht von Bedeutung. Es ist einfach, ein Regelinsolvenzverfahren einzuleiten. Der Schritt zum Insolvenzverfahren sollte aber wohl überlegt sein. Viele betroffene stellen voreilig und unüberlegt Antrag auf Eröffnung des Regeinsolvenzverfahrens, nur weil man sich davon Entlastung verspricht. Beachten Sie, dass in diesem Fall die Erteilung der Restschuldbefreiung vom Zufall abhängt. Wenn Sie beispielsweise einen längerfristigen Gewerbemietvertrag haben und der für Sie zuständige Insolvenzverwalter im eröffneten Verfahren das Gewerbe aus der Insolvenzmasse freigibt, was häufig der Fall ist, besteht der Gewerbemietvertrag weiter und es entstehen neue Mietverbindlichkeiten, für die Sie haften und die von einer späteren Restschuldbefreiung nicht erfasst werden. Die Restschuldbefreiung am Schluss des Insolvenzverfahrens ist keine Hexerei, aber sie muss gut vorbereitet sein und man muss darum kämpfen. Gerne beraten und vertreten wir Sie sowohl im Vorfeld des Insolvenzantrags wie auch im eröffneten Insolvenzverfahren und stellen hierdurch einen für Sie bestmöglichen Verfahrensablauf sicher, was gerade durch unsere Tätigkeit als Insolvenzverwalter sichergestellt ist, weil wir beide Seiten kennen. In dem ersten Beratungsgespräch erhalten Sie eine ausführliche Beratung, in der Sie insbesondere erfahren, ob ein Insolvenzverfahren tatsächlich der richtige Weg für Sie ist, was Sie unbedingt beachten und tun sollten und was Sie unter keinen Umständen tun dürfen.

Im Anschluss hierüber werden Sie genau über den Ablauf des Insolvenzverfahrens und Ihre Situation aufgeklärt und wir zeigen Ihnen auf, welche Dinge Sie vor Beantragung des Insolvenzverfahrens noch unbedingt erledigen müssen Am Schluss des Gespräches sind Sie in der Lage darüber zu entscheiden, ob sie tatsächlich ein Insolvenzverfahren beantragen sollten und können auch darüber entscheiden, ob eine Vertretung durch uns gewünscht ist.

Bei entsprechender Erfolgsaussicht unternehmen wir, falls gewünscht, mit Ihren Gläubigern den Versuch einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung. Die Durchführung ist zwar in einem Regelinsolvenzverfahren nicht gesetzlich vorgeschrieben, gleichwohl aber gelegentlich ratsam.

 

- Tipps vor dem Insolvenzantrag
- Ablauf Regelinsolvenzverfahren
- Lexikon der Fachbegriffe im Insolvenzrecht
- Häufige Fragen / FAQ