Scheidung (einvernehmliche Scheidung, Härtescheidung)

Auch wenn man es sich nicht eingestehen will, fast nichts währt ewig. Die Zahl der gescheiterten Beziehungen in Deutschland nimmt Jahr für Jahr zu, die Scheidungsrate auch. Dazu beigetragen hat auch ein gesellschaftlicher Sinneswandel der das Ende einer Ehe nicht mehr verteufelt, sondern das Scheitern einer gemeinsamen Lebensführung akzeptiert und respektiert. Sollten Sie sich mit dem Gedanken tragen sich scheiden zu lassen oder sich bereits in einem anhängigen Scheidungsverfahren befinden, so ist es sinnvoll und wichtig sich rechtzeitig rechtsanwaltschaftlicher Hilfe und Beratung zu bedienen, da im Rahmen eines Scheidungsverfahrens (Scheidungsverbund) regelmäßig auch Entscheidungen über die wichtigsten Folgesachen im Rahmen der Scheidung fallen. Aber auch bereits im Vorfeld einer Scheidung, während des sog. Trennungsjahres, stellen sich viele rechtliche Probleme. Wir als erfahrene Rechtsanwälte im Familienrecht vertreten Sie sowohl in Ihrem Scheidungsverfahren, als auch in allen anderen familienrechtlichen Verfahren kompetent und zuverlässig.


Unterhaltsrecht (Geltendmachung / Abwehr von Trennungsunterhalt, nachehelichem Unterhalt, Kindesunterhalt)

Das Unterhaltsrecht umfasst einen der kompliziertesten und aktuellsten Rechtsbereiche des gesamten bürgerlichen Rechts. Nahezu jeder von uns ist hiervon betroffen! Zunächst sind die verschiedenen Unterhaltsarten zu unterscheiden: wenn Ehegatten sich trennen, kann für den Zeitraum der Trennung bis zur Rechtskraft der Scheidung u.U. sog. Trennungsunterhalt verlangt werden; nach Rechtskraft der Scheidung kann u.U. sog. nachehelicher Unterhalt verlangt werden; unabhängig von einer Ehe kann ein Kind von seinen Eltern u.U. sog. Kindesunterhalt verlangen. Für die Durchsetzung solcher Ansprüche ist eine umfassende anwaltschaftliche Beratung unerlässlich, da Unterhaltsrecht dem Grunde nach auch sozial gerecht ist und hier eine Vielzahl weiterer Rechtsgebiete berührt werden. Wir sind erfahrene Rechtsanwälte auf dem Gebiet des Familienrechts und haben schon zahlreiche Unterhaltsverfahren erfolgreich durchgeführt. Wir beraten und vertreten Sie kompetent und zuverlässig, sowohl als Antragssteller zur Durchsetzung ihrer Unterhaltsansprüche, als auch als Antragsgegner bei Abwehr unberechtigter Unterhaltsansprüche gegen Sie, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.


Kindschaftsrecht / Umgangsrecht / Sorgerecht

Kinder sind unser größtes Glück, unsere größte Zukunft, unser Ein und Alles. Leider sind dies oft nur Phrasen, die mit der Lebenswirklichkeit nichts zu tun haben. Wie die Rechtspraxis der letzten Jahre leider zunehmend zeigt, verlagert sich der klassische Scheidungskrieg immer mehr in das Kindschaftsrecht hinein mit oft fatalen Folgen für die darunter leidenden Kinder. Eltern, die sich wegen einer gescheiterten Beziehung bis aufs Blut bekriegen sind mittlerweile keine Seltenheit mehr. Dies ist sehr bedauerlich!!!
Dennoch stellen sich im Rahmen des Kindschaftsrechts vielfältige rechtliche Fragen, wie es sich denn nach einer Trennung oder Scheidung mit dem Sorgerecht, Umgangsrecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht verhält und wie man etwaige Ansprüche durchsetzen bzw. abwehren kann. Wir beraten Sie hierzu gerne und kompetent und vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich in allen familiengerichtlichen Verfahren des Kindschaftsrechts.


Zugewinnausgleich / Vermögensauseinandersetzung

Der Zugewinnausgleich ist neben etwaigen Unterhaltsverpflichtungen die einschneidendste finanzielle Belastung, die sich aus einer gescheiterten Ehe für einen Ehegatten ergeben kann. Der Zugewinnausgleich stellt eine spezielle gesetzliche Regelung der Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung dar, die nur umgangen werden kann falls man vor Abschluss der Ehe diesen entweder vertraglich gänzlich ausschließt oder jedenfalls modifiziert. Da der Zugewinnausgleich für denjenigen Ehegatten, der während der Ehe den größeren Zugewinn erzielt, enorme finanzielle Einbußen zur Folge haben kann, ist es jedem, der sich mit dem Gedanken trägt, bald zu heiraten dringend zu empfehlen, vorher rechtsanwaltschaftliche Beratung hierzu in Anspruch zu nehmen, um nicht später bei einer etwaigen Scheidung aus allen Wolken zu fallen und u.U. schwere finanzielle Nachteile in Kauf nehmen zu müssen. Insbesondere wenn angedacht ist, während der Ehe ein Eigenheim oder eine Immobilie zu erwerben, ist es dringend anzuraten, diesbezüglich vor Abschluss der Ehe vertragliche Regelungen für den Fall des Scheiterns der Ehe zu treffen, da ansonsten die Gefahr besteht dass das geliebte Eigenheim im Rahmen des Zugewinnausgleichsverfahrens verwertet und gegebenenfalls sogar zwangsversteigert werden muss. Lassen Sie es nicht so weit kommen, wir als erfahrene Rechtsanwälte im Familienrecht stehen Ihnen zu allen vermögensrechtlichen Fragen im Rahmen des Zugewinnausgleichs zur Verfügung und informieren, beraten und vertreten Sie in allen familiengerichtlichen Verfahren kompetent und zuverlässig.


Versorgungsausgleich

Hinter dem Stichwort des Versorgungsausgleichs verbirgt sich die rentenrechtliche Vermögensauseinandersetzung im Scheidungsverfahren. Ohne ehevertragliche Regelung vor Eingehung der Ehe muss derjenige Ehegatte, der höhere Rentenanwartschaften erworben hat dem anderen Ehegatten hierfür einen Ausgleich leisten. Sollten Sie sich daher mit dem Gedanken tragen in näherer Zukunft den Bund der Ehe einzugehen sollten Sie dies bedenken und rechtzeitig rechtsanwaltschaftliche Beratung und Hilfe in Anspruch nehmen. Wir informieren Sie gerne über alle Möglichkeiten den Versorgungsausgleich mittels Ehevertrag auszuschließen bzw. zu modifizieren. Darüber hinaus vertreten wir Sie in einem anhängigen oder bevorstehenden Scheidungsverfahren, wenn Sie hier Ansprüche auf einen Versorgungsausgleich geltend machen bzw. abwehren wollen.