Jede dritte Ehe landet heute vor dem Familiengericht! Die streitigen Verfahren in Scheidungsfolgesachen, insbesondere im Unterhaltsrecht erreichen seit Jahren neue Rekordwerte.
Dies ist bedauerlich, unnötig und für die Beteiligten zumeist auch mit schmerzhaften persönlichen Enttäuschungen und Verletzungen verbunden!


Mit einer familienrechtlichen Beratung und dem Abschluss von Vereinbarungen vor Eheschließung (Ehevertrag) lassen sich die Folgen einer Scheidung regelmäßig abmildern und ermöglichen beiden Ehegatten für den Fall des Scheiterns einer Ehe die Möglichkeit, sich Planungssicherheit und eine Lebensperspektive zu erhalten.
Wir beraten und vertreten Sie als erfahrene Rechtsanwälte in allen familienrechtlichen und erbrechtlichen Angelegenheiten, sowohl außergerichtlich und gerichtlich, und begleiten Sie im gesamten familiengerichtlichen Verfahren kompetent und zuverlässig.

 

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