Beratung und Vertretung von Betroffen bei Strafanzeigen, Abmahnungen, Unterlassungs- oder Schadensersatzklagen

Onlineauftritt in der rechtlichen Praxis

Die neuen Möglichkeiten die das Internet bietet, setzen sich nach und nach durch. Die einfache und kostengünstige Erstellung von privaten oder gewerblichen Onlineauftritten (Homepages) erobern das World Wide Web wie eine Flut. Doch Vorsicht, das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Auch hier gelten Gesetze! Während das Internetrecht noch vor wenigen Jahren ein scheinbar rechtsfreier Raum war, hat sich dies zuletzt doch erheblich geändert. Der Gesetzgeber hat mit einer Vielzahl von Gesetzen und Vorschriften auf die neuen Herausforderungen reagiert, die sich durch die Nutzung des Internets ergeben haben. Insbesondere in den Bereichen Haftung, Information, Impressum und den klassischen Bereichen des Urheber, Marken- und Persönlichkeitsrechts hat der Gesetzgeber eine Vielzahl von Regelungen geschaffen, die es bei der Erstellung einer Homepage zu beachten gilt! Wir beraten Sie in diesem Zusammenhang gerne über alle rechtlich relevanten Fragen im Zusammenhang mit der Erstellung einer privaten oder gewerblichen Homepage und vertreten Sie darüber hinaus auch gerichtlich, falls Sie Ihre Ansprüche durchsetzen oder unberechtigte Ansprüche gegen Sie abwehren wollen.


Urheber- und Multimediarecht / Abmahnung

Das Urheberrecht ist ein vielfach unterschätztes Rechtsgebiet, spielt aber in der täglichen Rechtspraxis eine erhebliche Rolle. Auch wenn es dem juristischen Laien nicht sofort ins Auge sticht, so ist unser tägliches Leben doch davon geprägt, dass nahezu jedes Produkt, jedes Bild, jedes Recht und auch unkörperliche Gegenstände wie Musiksongs, Filme usw. urheberrechtlich geschützt sind. Dies sollte Anlass zur Vorsicht sein, doch scheint eher das Gegenteil der Fall zu sein. Es vergeht kaum ein Tag an dem nicht darüber berichtet wird, dass wieder einmal zahlreiche Nutzer identifiziert wurden, die illegal im Internet Filme, Musiktitel oder Computerspiele heruntergeladen haben. Der Glaube, das Internet sei anonym und man werde schon nicht erwischt werden ist ein Trugschluss und hat oft einschneidende strafrechtliche und zivilrechtliche Folgen. Sieht man sich erst einmal mit einer Strafanzeige oder einer Zivilrechtsklage auf Unterlassung und Schadensersatz konfrontiert, hat der Spaß meist schnell ein Ende... Lassen Sie es nicht so weit kommen und nehmen Sie rechtzeitig anwaltschaftliche Hilfe und Beratung in Anspruch. Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen des Urheber- und Multimediarechts, sowohl im Vorfeld als auch dann, wenn Ihnen bereits eine Strafanzeige, ein Abmahnungsschreiben oder eine Unterlassungs- und/oder Schadensersatzklage zugestellt worden ist.


Das Recht der Domain, Recht am eigenen Namen, Recht am eigenen Bild

Das sog. Domain-Recht ist ein neueres Rechtsgebiet, das sich durch die Verbreitung des Internets vor allem durch private Nutzer herausgebildet hat. Viele Internetnutzer versuchten und versuchen immer noch durch geschickte Wahl eines Domainnamens, z.B. die Abkürzung eines bekannten Unternehmens oder einer bekannten Institution, diese dazu zu bewegen, ihnen diesen Domainnamen „abzukaufen“. Dass die Verwendung von bestimmten Domainbezeichnungen aber möglicherweise rechtswidrig ist und daher von diesen Unternehmen oder Institutionen Unterlassungs-, Herausgabe- oder gar Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können ist den meisten Internetanwendern nicht bewusst. Denn auch im Internet gelten die allgemeinen Gesetze, insbesondere das BGB, daneben aber auch die speziellen Markenrechts-, Urheberrechts-, Vertrags- und namensrechtlichen Gesetze. Verstöße hiergegen können sowohl strafrechtliche Folgen haben, als auch zu zivilrechtlichen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen führen. Sollten Sie sich als Unternehmen oder Privatperson in Ihren Domainrechten, Ihrem Recht am eigenen Namen oder am eigenen Bild verletzt sehen oder sehen sich Ihrer Meinung nach ungerechtferigten Ansprüchen gegenüber, so sollten Sie nicht zögern und anwaltschaftliche Hilfe und Beratung in Anspruch nehmen. Wir als erfahrene Rechtsanwälte auf diesem Gebiet beraten und vertreten Sie in allen rechtlichen Fragen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.


Haftung für Informationen und deren Verbreitung im Internet

Die Erfindung des Internets hat die Nutzung von Computern sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich revolutioniert. Es gibt kaum noch jemanden, der sich nicht aktiv an der Internet-Community beteiligt. In privaten und sozialen Netzwerken, aber auch auf privaten und gewerblichen Homepages, werden eine Vielzahl von Informationen bereitgestellt und ausgetauscht. Dennoch macht sich kaum jemand Gedanken, was die Verbreitung von derartigen Informationen für rechtliche Folgen haben kann. Der Gesetzgeber hat mittlerweile eine Vielzahl datenschutzrechtlicher und haftungsrechtlicher Vorschriften erlassen, die die Verbreitung von Informationen über das Internet regeln und bei Verstößen entsprechende Sanktionen vorsehen. Wir beraten und informieren Sie gerne im Vorfeld über Ihre Rechte und Pflichten bei Internetauftritten und vertreten Sie auch in gerichtlichen Verfahren, wenn Sie sich datenschutzrechtlichen oder haftungsrechtlichen Ansprüchen gegenüber sehen oder diese durchsetzen wollen.


Strafverteidigung in Internet- und Computerangelegenheiten

Der immer noch weithin verbreitete Irrglaube, dass das Internet ein nahezu rechtsfreier Raum sei, in dem die Justiz- und Strafverfolgungsbehörden nur blind herumstochern und keine Chance hätten illegale Machenschaften oder Straftaten aufzuklären und die Täter dingfest zu machen, entspricht leider nicht der Realität. Vielmehr haben die Strafverfolgungsbehörden in den letzten Jahren enorm aufgerüstet und sind sowohl personell als auch technisch in der Lage, Straftaten im Bereich des Internet- oder Computerrechts zuverlässig zurückzuverfolgen und aufzuklären. Straftaten in diesem Bereich sind keine Kavaliersdelikte und knüpfen in der Regel an den Grundtatbestand des Betruges an für den das StGB allein schon eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vorsieht. Sollten zudem noch Qualifikationsmerkmale vorliegen, also z.B. Gewerbsmäßigkeit des Betrugs o.ä., wie regelmäßig in solchen Fällen, reicht das Strafmaß von mindestens sechs Monaten (!) bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe. Sollten Sie Beschuldigter einer solchen Straftat sein oder gegen Sie bereits Anklage erhoben worden sein, so sollten Sie unverzüglich anwaltschaftliche Hilfe in Anspruch nehmen. Wir als erfahrene Strafverteidiger vertreten Sie kompetent und zuverlässig sowohl im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, in Untersuchungshaftsachen, als auch im strafrechtlichen Hauptsacheverfahren oder in Rechtsmittelverfahren.