Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen des so genannten grünen Bereichs, also in allen Fragen des privaten und gewerblichen Rechtsschutzes, im Marken- und Urheberrecht, Verlagsrecht, Patentrecht, Geschmacksmusterrecht.

Abwehr / Geltendmachung von Abmahnungen, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen

Ihr Urheber- oder Markenrecht wurde illegal kopiert oder anderweitige Rechte verletzt, dann sollten Sie sich anwaltschaftlich über Ihre Möglichkeiten beraten lassen. Gleiches gilt aber auch, wenn Sie sich solchen Ansprüchen ungerechtfertigt gegenübersehen. Der sog. grüne Bereich ist ein komplexes Rechtsgebiet, eine Mischung aus Recht und Technik, da für viele Urheber- oder Markenrechtsverletzungsverfahren umfangreiche Gutachten in Auftrag gegeben werden müssen, um festzustellen, ob wirklich eine rechtserhebliche Verletzung eines Schutzrechts vorliegt. Überlassen Sie hier nichts dem Zufall! Marken- und Urheberrechte machen einen nicht unwesentlichen Teil des Wertes einer Marke oder eines Unternehmens aus. Wir stehen Ihnen auf dem Gebiet des privaten und gewerblichen Rechtsschutzes gerne zur Seite und beraten und begleiten Sie durch alle Verfahrensstadien einer Schutzrechtsauseinandersetzung.


Vertretung in Strafverfahren wegen Urheber- oder Markenrechtsverletzungen

Wir vertreten Sie als erfahrene Strafverteidiger sowohl im strafrechtlichen Ermittlungs-, wie auch im Haupt- oder Rechtsmittelverfahren kompetent und zuverlässig.