Schuldenbereinigung ohne Insolvenz

Wenn Sie kein Insolvenzverfahren wollen und trotzdem eine Entschuldung anstreben, empfehle wir  Ihnen einen freiwiligen Schuldenvergleich.

Statt 100% der Forderung zahlen Sie nur einen Bruchteil und Sie vermeiden ein  Insolvenzverfahren.

Die Vorteile des Schuldenvergleichs

           kein Insolvenzverfahren

           keine Offenbarung Ihrer Privatsphäre

           schnelle Tilgung aus Schufa und Schuldenregister

           diskrete Abwicklung, niemand erfährt davon

           schnelle Entschuldung: etwa 3 Monate statt 6 Jahre

 

Falls Sie Ihre Schulden los werden wollen und eine Insolvenz für Sie nicht in Frage kommt, sind wir Ihnen bei einer Einigung mit Ihren Gläubigern behilflich.

Wir werden versuchen, Ihre Schulden auf eine möglichst geringe Summe herunterhandeln.

Statt alle Schulden zzgl. Zinsen zu bezahlen, zahlen Sie nur einen Bruchteile und/oder angemessene  Raten und Sie vermeiden zugleich die gerichtliche Insolvenz.

Was möglich ist, hängt von Ihren Schulden, Ihrem Einkommen und weiteren Faktoren und natürlich von der richtigen Strategie und vom Verhandlungsgeschick ab.

Ein Einigung mit Ihren Gläubigern funktioniert am besten, wenn wir den Gläubigern einen über die Pfändungsgrenze hinausgehenden Geldbetrag oder am besten einen Einmalbetrag anbieten können. D.h., wir müssen die Gläubiger finanziell besser stellen, als in einer gerichtlichen Insolvenz. Sie sparen sich aber in jedem Fall im Gegenzug die Kosten eines Insolvenzverfahrens.

Sie bieten eine Einmalzahlung oder monatliche Zahlungen an  oder eine Kombination aus beidem.

Je besser das Gebot, desto aussichtsreicher eine Einigung.

Ein Vergleich mit Ihren Gläubigern ist auch dann noch möglich, wenn Ihr Lohn bereits gepfändet wird. Denn die sog. Aussonderungsrechte der Gläubiger können wie alle sonstigen Sonder- und Vorzugsrechte berücksichtigt werden.

Das Ergebnis der Verhandlungen ist schlussendlich ein schriftliche Vereinbarung, bei deren Einhaltung Ihre Gläubiger auf weitere Forderungen verzichten.

Der eigentliche Ablauf:


Zunächst führen wir mit Ihnen eine ausführliche Besprechung in der ein Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechendes Vergleichsangebot für Ihre Gläubiger ausgearbeitet wird und in der wir auf Ihre speziellen Wünsche eingehen, wie auch auf den Ablauf des Verfahrens. Danach schreiben wir die Gläubiger an. Wir fragen den genauen Stand der Schulden ab, kündigen die Vergleichsverhandlungen an und klären etwaige Sonderrechte Ihrer Gläubiger.
Stehen alle Forderungen fest, und sind alle Sonderrechte aufgeklärt, unterbreiten wir den Gläubigern ein schriftliches Angebot.

Wenn Ihre Gläubiger das Angebot annehmen, nehmen Sie die vereinbarten Zahlungen auf.

Damit ist das Verfahren sozusagen abgeschlossen und nachdem Sie Ihre, in dem Vergleich vereinbarten Pflichten eingehalten haben, sind alle darüberhinausgehenden Verbindlichkeiten erlassen und Sie sind schuldenfrei.