Sie haben sich dazu entschieden, ein Grundstück zu kaufen oder sich den Traum vom Eigenheim zu erfüllen. Dabei sollte jedoch schon im Vorfeld bedacht werden, dass ein Grundstückskauf oder ein Hausbau vielerlei rechtliche Risiken birgt, die durch kompetente und rechtzeitige anwaltschaftliche Beratung vermieden werden können.

Egal ob rechtliche Prüfung im Vorfeld eines Bauvorhabens, anwaltschaftliche Begleitung während eines Bauvorhabens oder die rechtliche Prüfung nach Abschluss der Bauarbeiten - wir beraten und vertreten Sie gerne als Bauherr oder Bauunternehmer in allen rechtlichen Fragen und Streitfällen kompetent, ehrlich und zuverlässig.

Vertretung von Bauunternehmen, Handwerkern und Bauherrn sowohl außergerichtlich, wie auch in gerichtlichen Beweisverfahren und Klageverfahren sowie Beratung

Wir informieren und beraten Sie gerne im Vorfeld baulicher Maßnahmen, begleiten Sie während laufender Bauarbeiten und stehen Ihnen auch nach Bauabnahme bzw. Abschluss der Bauarbeiten über alle mit der Planung, Errichtung und Nutzung von Bauwerken in Zusammenhang stehenden Fragen kompetent und zuverlässig zur Seite. Für alle an einem Bauvorhaben Beteiligten, egal ob Bauunternehmen, Bauherren, Architekten, Planer, Projektanten oder Handwerker, stellen sich im Rahmen einer Bauplanung und Bauausführung oder auch nach Abschluss des Bauvorhabens zum Beispiel aufgrund vorhandener oder behaupteter Baumängel, Planungsfehler oder wegen offener Forderungen die unterschiedlichsten rechtlichen Fragen.
Wir, als fachkundige Rechtsanwälte in allen Angelegenheiten rund um das Baurecht, bieten Ihnen in diesem komplexen Rechtsgebiet nicht nur umfassende außergerichtliche Beratung und Information zur Vermeidung baurechtlicher Konflikte, sondern vertreten Sie auch in diesem Fachbereich als qualifizierte Rechtsanwälte, falls eine außergerichtliche Konfliktbewältigung scheitert und Sie Ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen müssen oder sich gegen unberechtigte Ansprüche zur Wehr setzen müssen.


Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen wegen Baumängeln

Der klassische Baurechtsstreit entzündet sich häufig an der Frage, ob am errichteten Bauwerk Mängel vorliegen oder nicht. Hier treffen naturgemäß zwei gegensätzliche Positionen aufeinander: Die der Bauherren, die ein berechtigtes Interesse an der Errichtung eines mangelfreien Werkes haben und die des Bauunternehmers, der seine saubere und den Regeln der Technik entsprechende Arbeit vergütet haben will! Das Gewährleistungsrecht im Werkvertragsrecht ist komplex und die Rechtspraxis durch eine Vielzahl von Einzelfallentscheidungen der Gerichte geprägt.
Besondere Bedeutung kommt hier bereits dem sog. gerichtlichen Beweisverfahren zu, indem mittels eines gerichtlich beauftragten Sachverständigen festgestellt wird, ob und ggf. welche Mängel beim konkreten Bauvorhaben vorliegen, wer dafür verantwortlich ist, wie diese beseitigt werden können, welche Kosten hierfür erforderlich sind und ob und gegebenenfalls welcher Minderwert auch nach Beseitigung der Mängel verbleibt. Zu all diesen Fragen rund um die Geltendmachung oder Abwehr von Gewährleistungsansprüchen im privaten Baurecht stehen wir Ihnen als erfahrene Baurechtsanwälte und langjähriger Partner kleiner und mittelständiger Unternehmen und Betriebe professionell und vertrauensvoll zur Seite. Als langjähriger Vertragspartner von Handwerksbetrieben und Bauunternehmen sind wir auch der richtige Partner für Bauherren, da wir aus unserer täglichen Praxis beide Seiten und deren Vorgehensweise und Argumentationen kennen.


Vergütungsklagen von Bauunternehmen und Architekten

Sie sind Bauunternehmer oder Architekt? Sie haben Ihre bauvertragliche Leistung ordnungsgemäß und vollständig erbracht? Und dennoch weigert sich der Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung zu bezahlen? Dann sollten Sie sich mit uns in Verbindung setzen!
Wir beraten Sie gerne ausführlich über alle Fragen und die Erfolgsaussichten, die im Rahmen von sog. Zahlungs- oder Vergütungsklagen anzutreffen sind und vertreten Sie auch in gerichtlichen Verfahren zur Durchsetzung Ihrer Vergütungsansprüche und Honorarforderungen.


Bauvertragsrecht mit Angebots- und Nachtragsmanagement und Recht der gestörten Bauabläufe sowie Abtretung, Zahlung und Nacherfüllung (Gewährleistung) bei Bauleistungen

Das Streitpotenzial bei Bauvorhaben ist gewaltig, die Zahl der gerichtlichen Auseinandersetzungen ist unüberschaubar. Doch angesichts der langen Dauer der Prozesse führen diese leider nur selten zum gewünschten Erfolg. Gut beraten ist daher, wer den Gang zum Gericht vermeiden kann. Aus diesem Problembewusstsein heraus hat sich das sog. Angebots- und Nachtragsmanagement entwickelt, das sowohl für den Bauherren als auch für den Generalunternehmer eine wesentliche Rolle spielt. Das Angebots- und Nachtragsmanagement sind Teilausschnitte des sog. Projektmanagements, das vor allem bei komplexeren Bauvorhaben die verschiedenen, teilweise parallel laufenden Bauplanungen und Bausführungen in der Weise zu koordinieren versucht, durch das ein Gesamtkonzept entworfen wird, bei dem alle bei der Planung und Ausführung miteinander in Einklang zu bringenden Beteiligten so aufeinander abgestimmt werden, dass das Bauvorhaben zügig und unter Einhaltung der vereinbarten Fristen fertig gestellt werden kann. Insoweit ist es für alle am Bau Beteiligten unerlässlich, konkrete vertragliche Vereinbarungen über Lieferzeiten, Bauausführungen usw. zu treffen und auch vertragliche Regelungen, um zu vermeiden, dass sich Verzögerungen einstellen und dadurch die gesamte Bauplanung und Bauausführung des Gewerks verzögert wird. Um hier schon im Ansatz umfangreichen Schadensersatz- und Haftungsklagen vorzubeugen, sollte schon im Vorfeld solcher Baumaßnahmen anwaltschaftliche Beratung und Hilfe in Anspruch genommen werden. Wir als versierte Rechtsanwälte auf dem Gebiet des Baurechts beraten und vertreten Sie gerne und fachkundig in Zusammenhang mit allen bauvertraglichen Fragen, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.