Durchsetzung deliktsrechtlicher und vertraglicher Schadensersatzansprüche
Das Schuldrecht des BGB ist von dem Grundsatz gekennzeichnet, dass jeder Vertragspartner seine Pflichten gemäß den vereinbarten Vertragsbestimmungen zu erfüllen hat. Ist dies nicht der Fall, dann kann derjenige Vertragspartner, der durch die Pflichtverletzung des anderen einen Schaden erleidet, von dem schädigendem Vertragspartner u.U. Schadensersatz verlangen. Das gleiche gilt im Grundsatz auch im Rahmen von sog. gesetzlichen Schuldverhältnissen, dort, wo also zwei oder mehrere Personen aufgrund einer typischen Lebenssituationen derart in Verbindung treten, dass zwischen ihnen zwar keine ausdrückliche Vereinbarung geschlossen wurde, jedoch aufgrund eines Eingriffs des einen in ein Recht des anderen ein Schaden entstanden ist, mithin also die gleiche Motivlage wie bei einem vertraglichen Schuldverhältnis vorliegt. Der Bereich des Schadensrechts hat sich aus dem klassischen vertraglichen Schuldrecht herausgebildet und bildet mittlerweile ein eigenes Rechtsgebiet, das wesentlich durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geprägt wird. Die Einforderung und Durchsetzung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen ist anspruchsvoll und kompliziert. Stets sind die Umstände des Einzelfalls zu beachten. Wir informieren und beraten Sie gerne zu allen Fragen des Schadens- und Schmerzensgeldrechts und vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich in einem etwaigen Verfahren zur Durchsetzung bzw. Abwehr von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen.
Straßenverkehrsrechtliche Haftung / Kaskoschaden / Unfallabwicklung / Schadensregulierung / Haftpflichtrecht / Schadensersatz- und Schmerzensgeld
Schon vor Jahren wurde uns der verkehrstechnische Infarkt prophezeit und dennoch nehmen jedes Jahr die Kfz-Zulassungszahlen weiter zu. Mit zunehmendem Verkehrsaufkommen steigt auch die Wahrscheinlichkeit von Unfällen sprunghaft an. Man kann noch so sorgfältig und vorausschauend fahren, dem Risiko eines Verkehrsunfalls kann man sich bei Teilnahme am Straßenverkehr nicht entziehen. Sollten Sie als Schädiger oder Geschädigter eines Verkehrsunfalls Ansprüche durchsetzen oder abwehren wollen, so bieten wir Ihnen als erfahrene Verkehrsrechtsanwälte unsere Erfahrung und Kompetenz auf diesem Gebiet an. Wir unterstützen und übernehmen für Sie auch die komplette Unfallabwicklung inklusive Mietwagenbeschaffung, Geltendmachung von Lohn- und Nutzungsausfall, Durchsetzung von Schadens- und Schmerzensgeldansprüchen bzw. Abwehr dieser Ansprüche.
Produkthaftungsansprüche gegen den Hersteller
Sie haben als privater Käufer (Verbraucher) eine neu hergestellte Sache, z.B ein Elektrogerät, im Geschäft Ihres Vertrauens erworben. Nun stellt sich nach kurzer Zeit die Mangelhaftigkeit der Kaufsache heraus. Im Grunde können Sie ihre Gewährleistungsrechte gegenüber ihrem Verkäufer geltend machen. Es gibt aber besondere Konstellationen, in denen sich der Verkäufer dadurch Mängelgewährleistungsrechten entziehen kann, indem er nachweist, dass er das Gerät seinerseits vom Hersteller bezogen hat und der Fehler in dessen Verantwortungsbereich fällt. Dann können Sie Ihre Rechte im Rahmen der sog. Produkthaftungsvorschriften direkt gegen den Hersteller geltend machen. Wir beraten und informieren Sie gerne über alle rechtlichen Fragen die sich im Zusammenhang mit der Produkthaftung stellen und vertreten Sie gerne sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich in Verfahren zur Durchsetzung bzw. Abwehr entsprechender Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
Geltendmachung von Reise- und Urlaubsmängeln
Wer kennt das nicht – zuerst freut man sich noch auf den Urlaub, doch manchmal muss man leider feststellen, dass das gebuchte Hotel oder die gebuchte Lage entspricht nicht ganz dem, was man erwartet hat oder was im Reisebürokatalog angepriesen war. Reise- und Urlaubsmängelrecht ist komplex und unterliegt dem stetigen Wandel der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Schadensersatzansprüche sind schwierig durchzusetzen, aber es ist nicht unmöglich zu seinem Recht zu kommen... Sollten Sie sich daher mit dem Gedanken tragen gegen Ihren Urlaubs- oder Reiseveranstalter, Ihre Airline oder den Betreiber des von Ihnen gebuchten Hotels Schadensersatzansprüche wegen Reise oder Urlaubsmängel durchsetzen zu wollen, sind Sie bei uns an der richtigen Adresse. Wir beraten und informieren Sie kompetent und ehrlich über alle Möglichkeiten und Rechte, die Ihnen zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Verfügung stehen.
Eingriffe in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb / Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts
Prozesse und Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sind zwar eher aus dem Bereich der Prominenten bekannt,viele Menschen sind sich aber gar nicht darüber bewusst, dass auch sie ein allgemeines Persönlichkeitsrecht besitzen, das schützenswert ist und auch geschützt werden kann. Sollten Sie sich als ungerechtfertigten Angriffen auf Ihre Person, sei es in Wort, Bild oder Schrift gegenübersehen, so sollten Sie rechtsanwaltschaftliche Hilfe und Beratung in Anspruch nehmen, um ihre Rechte auszuloten, um gegen diese Angriffe gerichtliche Hilfe, z.B. Unterlassung, Gegendarstellung, Schadensersatz oder gar Schmerzensgeld, zu erwirken. Wir beraten und vertreten Sie in einem entsprechenden Verfahren sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
Gleiches ergibt sich auch aus dem Rechtsinstitut des sog. Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Hinter dieser fabelhaften Umschreibung verbirgt sich der personenrechtliche, markenrechtliche und gesellschaftsrechtliche Schutz eines Unternehmens vor Verunglimpfungen und falschen Verdächtigungen, z.B. Beschuldigung der Steuerhinterziehung, Beschuldigung der Beschäftigung von Schwarzarbeitern, Beschuldigung der Umweltverschmutzung, Beschuldigung der Ausbeutung, usw.
Sollten Sie sich als Unternehmer oder Unternehmen solchen ungeheuerlichen und unwahren Behauptungen gegenübersehen, können Sie, wie die Privatpersonen Ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht, den guten Namen und die Reputation Ihres Unternehmens mittels gerichtlicher Hilfe, z.B. Ansprüchen auf Unterlassung, Gegendarstellung oder gar Schadensersatz, schützen und verteidigen. Wir beraten und vertreten Sie hierzu gerne!!