Rechtliche Beratung und gerichtliche Vertretung in allen Angelegenheiten des Sozialrechts, Sozialverfahrens und vor der Sozialgerichtsbarkeit und Durchsetzung Ihrer Ansprüche,

u.a. in den Bereichen des

Schwerbehindertenrecht (SGB IX) / Recht der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)

Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen des SGB IX, unabhängig davon ob es sich um rein sozialrechtliche, arbeitsrechtliche oder allgemeine Fragen handelt. Wir stehen Ihnen kompetent und zuverlässig zur Seite und beraten und vertreten Sie ehrlich und zuverlässig


Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderungsrecht (SGB III)

Das Recht der Arbeitslosenversicherung und des Arbeitsförderungsrechts besteht aus einem komplexen Normengeflecht, das Arbeitssuchenden Rechte gewährt, aber auch Pflichten auferlegt. Seit den sog. Hartz-Reformen im Jahre 2004 wurde vor allem das Arbeitsförderungsrecht modernisiert, aber auch schärfer formuliert. Wir informieren Sie praxisgerecht über alle Fragen im Zusammenhang mit dem SGB III, insbesondere zu den Fragen Leistungen der aktiven Arbeitsförderung, Entgeltersatz durch Arbeitslosengeld und Teilarbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und Grundsicherung für Arbeitssuchende, Entgeltersatz durch Insolvenzgeld oder Unterstützung und Hilfen im Rahmen der Existenzgründung, Gründungszuschuss.


Grundsicherung für Arbeitssuchende – Hartz IV (SGB II) / Sozialhilfe (SGB XII)

Die größte Arbeitsmarktreform der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland – im Volksmund auch Hartz IV genannt – hat eine grundlegende Umgestaltung des Arbeitslosenrechts und der Sozialhilfe mit sich gebracht. Sollten Sie als ALG II-Bezieher gegen ihrer Meinung nach ungerechtfertigte Bescheide der Arbeitsagentur, z.B. Leistungskürzungen o.ä., vorgehen wollen, sollten Sie sich vorher umfassend rechtlich über die Erfolgsaussichten eines solchen Vorgehens informieren. Wir bieten Ihnen hierzu eine ausführliche Erstberatung an, mit der wir gemeinsam mit Ihnen die Chancen der Durchsetzung Ihrer sozialrechtlichen Ansprüche prüfen und gegebenenfalls Ihre Ansprüche auch gerichtlich durchsetzen.


Recht der Krankenversicherung (SGB V)

Bei der Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche aus dem SBG V, insbesondere Ansprüchen auf Leistungen Ihrer Krankenversicherung, Einforderung von Kassenleistungen, Vorgehen wegen nicht genehmigte Krankenbehandlungen, Vorgehen gegen Krankenkassen bei Verweigerung von Krankengeld, Vorgehen gegen unberechtigte Selbstbehalte, Vorgehen gegen Beitragsrückzahlungsbescheide, alle Fragen im Zusammenhang mit Zahnersatz, usw. stehen wir Ihnen als erfahrene und kompetente Partner zur Seite und beraten und vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.