Rechtliche Beratung und gerichtliche Vertretung in allen Angelegenheiten des öffentlichen Bau- und Sicherheitsrechts (BauGB, Bauordnungsrecht, Immissionschutzrecht, Wasserrecht und Nebengebiete)

Sie tragen sich mit dem Gedanken auf Ihrem Grundstück eine bauliche Änderung vorzunehmen, egal oder Sie ein Gebäude errichten, ändern oder auch nur die Nutzung ändern wollen, dann lohnt sich ein Blick in die landes- und bundesrechtlichen Baugesetze. Seit dem Jahre 1998 hat im öffentlichen Baurecht ein Strukturwandel stattgefunden. Während früher für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung eines Gebäudes stets ein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen war, ist im Zuge der Regulierung des Baurechts seit 1998 das Baugenehmigungsverfahren grundlegend umgestaltet worden. Die Baugenehmigung ist nun keine baurechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung mehr, was zur Folge hat, dass der Bauherr nun selbst dafür verantwortlich ist, dass er die öffentlich-rechtlichen Sicherheits- und Schutzbestimmungen, wie z.B. Abstandsflächen, Brandschutzvorschriften, Baustoffvorschriften, usw.  einhält. Bei Verstößen hiergegen muss der Bauherr nachträglich mit einer Baueinstellung oder schlimmstenfalls sogar mit einer Abrissverfügung rechnen. Wie Sie sehen wurde durch die Deregulierung des öffentlichen Baurechts das Risiko im Rahmen von Bauvorhaben einseitig von den staatlichen Baubehörden auf die Bauherren verlagert. Dies sollten Sie bedenken, wenn Sie an ein Bauvorhaben herangehen. Wir als erfahrene Rechtsanwälte auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts, insbesondere des Baurechts, beraten und informieren Sie gerne über Ihre Rechte und Pflichten als Bauherr im Rahmen eines Bauvorhabens. Nehmen Sie sich die Zeit und lassen Sie sich beraten. Denn bei einem Bauvorhaben werden in der Regel viele Rechtsgebiete tangiert, die ein Laie nur schwer überschauen kann. Um vor nachträglichen sicherheitsrechtlichen Anordnungen seitens der Bausicherheitsbehörden gewahr zu sein, sollte man auf Nummer sicher gehen und sich bereits im Vorfeld eines Bauvorhabens rechtsanwaltschaftlicher Hilfe und Beratung bedienen. Wir vertreten Sie daneben aber auch kompetent und zuverlässig in allen Rechtsstreitigkeiten des öffentlichen Baurechts, z.B. Baugenehmigungsverfahren oder Nachbarstreitigkeiten.


Rechtliche Beratung und gerichtliche Vertretung in allen Angelegenheiten des Polizei- und Sicherheitsrechts, des Landesstraf- und des Versammlungsrechts, des Gaststätten- und Gewerberechts

Recht auf gleichberechtigten Zugang zu kommunalen Einrichtungen; kommunale Ausschreibungen von Fierantenplätzen bei Volksfesten und Weihnachtsmärkten; Genehmigungsverfahren für öffentliche Veranstaltungen wie Volksfeste, Partys, religiöse Feiern, Sportveranstaltungen; Versammlungsrecht – Anmeldung, Durchführung, Genehmigung; polizeiliche Identitätsfeststellungen; polizeiliche Platzverweise; Durchsuchung von Personen und Sachen durch die Polizei; Abschleppen eines falsch geparkten Pkws durch die Polizei


Rechtliche Beratung und gerichtliche Vertretung in allen kommunalrechtlichen und gebührenrechtlichen Angelegenheiten

Vorgehen gegen überhöhte Straßenausbaubeiträge oder Bescheiden zu Heranziehung von Kanal- oder Abwassergebühren; Probleme mit Hundesteuern; Durchführung eines Bürgerbegehrens oder eines Bürgerentscheids im Rahmen der kommunalen Mitbestimmung; Angriff rechtswidriger Satzungen der Gemeinde oder Stadt, z.B. Bebauungsplänen oder Gebührensatzungen; rechtliche Beratung und gerichtliche Vertretung von Gemeinderatsmitgliedern und Bürgermeistern in innerorganschaftlichen Streitigkeiten