Sie vermieten oder mieten gewerblich oder privat? Dann haben Sie sicher auch schon festgestellt, dass die Krux im Miet- und Wohnungseigentumsrecht im Detail liegt. Komplexe Vertragswerke werden oft nicht richtig durchdacht und erfasst, was im Regelfall massive Nachteile für den Betroffenen mit sich bringt.


Lassen Sie es nicht soweit kommen und nehmen Sie rechtzeitig anwaltschaftlichen Rat oder Hilfe in Anspruch. Wir beraten und vertreten Sie als erfahrene und kompetente Rechtsanwälte als Mieter, Vermieter,Wohnungseigentümergemeinschaft in allen rechtlichen Fragen und Streitfällen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

Gestaltung und Abänderung von Mietverträgen für Wohnraum und Gewerberaum

Das Miet- und Wohnungseigentumsrecht stellt einen der klassischen Rechtsbereiche dar, der jeden von uns betrifft, egal ob als Mieter oder Vermieter, Wohnungseigentümer oder Hausverwalter. Das Mietvertragsrecht hat mittlerweile eine Komplexität erreicht, die ihresgleichen sucht. Die Zahl der zum Mietrecht ergangenen höchstrichterlichen Entscheidungen ist unüberschaubar geworden und auch der beständige Wandel durch gesetzgeberische Novellierungen lässt das Mietrecht nicht zur Ruhe kommen. Grundlage einer jeden mietvertraglichen Beziehung ist der Mietvertrag. Ihm sollte größte Aufmerksamkeit gewidmet werden, da ein klar und eindeutig formulierter Vertrag Unklarheiten vermeidet, Streitigkeiten schon im Ansatz verhindert und letztlich viel Ärger und Geld spart. Leider wird dies allzu oft nicht beherzigt und werden stattdessen alte Musterformulare verwandt, die schon lange vom Zeitgeist der aktuellen Rechtsprechung überholt sind und daher in allen wesentlichen Punkten ihre Funktion nicht mehr erfüllen können, weil die entsprechenden Mietvertragsklauseln unwirksam sind. Lassen Sie es daher nicht so weit kommen. Nehmen Sie rechtzeitig anwaltschaftliche Beratung bei der Gestaltung und Abänderung von Mietverträgen für Wohn- und Gewerberaum in Anspruch. Wir als erfahrene Mietrechtsanwälte erstellen für Sie aktuelle Mietverträge angepasst an die aktuelle Rechtsprechung und individuell zugeschnitten auf Ihre Bedürfnisse.


Überprüfung von Mietverträgen / mietvertraglichen Vereinbarungen

Schon im alten Rom galt der Grundsatz, dass geschlossene Verträge binden, mit anderen Worten also, dass wer einen Vertrag unterschreibt auch daran gebunden ist. Dies birgt vor allem im Mietvertragsrecht große Risiken, weil dort Verträge in der Regel aus einer komplexen Zusammenstellung von Einzelregelungen und speziellen Klauseln bestehen, die für einen juristischen Laien, egal ob Vermieter oder Mieter, oft nicht mehr entschlüsselt und verstanden werden können und daher oft zu großen Rechtsnachteilen führen. Da es sich beim Mietvertrag um ein sog. Dauerschuldverhältnis handelt, mithin also regelmäßig über einen längeren Zeitraum Leistungen zwischen den Vertragsparteien ausgetauscht werden, ist es umso wichtiger vor Abschluss eines Mietvertrags zu wissen, auf was man sich hier einlässt. Dies gilt natürlich nicht für die klassischen Fragen der Höhe des Mietzinses, der Kautionshöhe oder der Höhe der Nebenkosten, sondern zielt im wesentlichen darauf ab, im Mietvertrag versteckte, nachteilige Klauseln der vertretenen Partei offen zu legen und zu erklären was diese Klausel für rechtliche Konsequenzen hat. Leider finden sich nur allzu oft derartige Klauseln in Mietverträgen, die einen der Vertragspartner evident benachteiligen. Seien Sie weise und nehmen Sie vor Abschluss eines Mietvertrags anwaltschaftliche Hilfe und Beratung in Anspruch. Damit sind Sie von Anfang an auf der sicheren Seite und ersparen sich spätere Streitigkeiten und in der Regel viel Ärger.


Vertretung von Mietern und Vermietern wegen Mietmängeln u.a.

Das Recht der Mietmängel ist eines der klassischen Teilbereiche des Mietrechts. Wie es das Gesetz so plastisch formuliert, wird „der Vermieter durch den Mietvertrag verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren und die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten". Regelmäßig spielt die Frage, wann eine überlassene Mietsache einen zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand aufweist, die überragende Rolle im Mietmängelgewährleistungsrecht. Da sich diese Fragen meist nur mit Hilfe von gerichtlichen Sachverständigengutachten feststellen lassen, sollten Sie unbedingt, egal ob Sie Mieter oder Vermieter sind, frühzeitig rechtsanwaltschaftliche Beratung und Hilfe in Anspruch nehmen. Wir begleiten Sie im gesamten Verfahren und unterstützen Sie bei der Beweissicherung, sowie der Durchsetzung / Abwehr von Mietrechtsgewährleistungsansprüchen.


Kündigung von Mietverhältnissen / Räumungsklagen / Räumungsschutz

Alles hat einmal ein Ende... Da Mietverträge üblicherweise länger als ein Jahr laufen und in der Regel zeitlich nicht befristet sind, ist eine Beendigung des Vertragsverhältnisses nur im Wege der Kündigung möglich. Doch Vorsicht, auch hier gilt es rechtlich einiges zu beachten. Regelmäßig besteht Streit zwischen Vermieter und Mieter über die Einhaltung von Kündigungsfristen und die Möglichkeit einer vorzeitigen fristlosen Kündigung. Aber auch Räumungsklagen bei Zahlungsverzug und Schutzmaßnahmen dagegen spielen in Mietrechtsstreitigkeiten eine besondere Rolle. Wir als erfahrene Mietrechtsanwälte bieten Ihnen als Vermieter oder Mieter eine umfassenden ausführliche Beratung zu allen Fragen rund um die Themen Kündigung, Räumungsklagen und Räumungsschutz an und stehen Ihnen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich in einem mietrechtlichen Verfahren zu Seite.


Einziehung rückständiger Miete / Kaution / Nebenkostenerstellung und Prüfung von Nebenkostenabrechnungen

Die Zahlungsmoral in Deutschland ist auf einem Rekordtief. Die Berichte über sog. Mietnomaden und säumige Mieter nehmen ständig zu. Sollten Sie als Vermieter die vereinbarte Miete nicht vollständig erhalten, sollten Sie alarmiert sein und umgehend rechtsanwaltschaftliche Hilfe und Beratung in Anspruch nehmen, da dies oft die ersten Anzeichen eines kompletten Forderungsausfalls sind. Natürlich können nicht alle Mieter über einen Kamm geschoren werden, dennoch sollte man als Vermieter stets versuchen sich abzusichern. Daher spielen auch Fragen der Kautionsgewährung oder der Leistung von anderen Sicherheiten eine erhebliche Rolle. Andererseits vertreten wir aber auch Mieter, die Nebenkostenabrechnungen überprüft haben wollen oder denen der Vermieter die Rückzahlung der Kaution zu Unrecht verweigert. Auch hier sei Ihnen angeraten sich rechtzeitig über alle sich in diesem Zusammenhang stellenden Fragen zu informieren, da dies Ihre Rechtsdurchsetzung erleichtert und in der Regel viel Ärger erspart.


Wohnungseigentumsrecht

Das Leben in den eigenen vier Wänden ist ein oft gehegter Lebenstraum. Dass damit aber auf Rechte und Pflichten einhergehen, ist vielen nicht bewusst. Wenn Sie eine Eigentumswohnung im Rahmen eines Mehrparteienhauses besitzen werden Sie sicher schon festgestellt haben, dass sich hier vielerlei Konfliktpunkte auftürmen können. Auch wenn es sich nur um Kleinigkeiten handelt so ist in Angelegenheiten der Wohnungseigentümergemeinschaft stets ein Beschluss erforderlich. Oftmals besteht Streit über Modernisierung und Ausbesserungsarbeiten, mit denen nicht alle Wohnungseigentümer einverstanden sind. Auch im Wohnungseigentumsrecht bieten wir Ihnen als Rechtsanwälte Ihres Vertrauens umfassende und gründliche Information zu allen Fragen die die Wohnungseigentümergemeinschaft betreffen.


Maklerrecht

Das Maklerrecht hat im BGB nur eine sehr spärliche Regelung erfahren. Dies ist erstaunlich da Fragen des Maklerrechts in den letzten Jahren auch zunehmend wieder die Gerichte beschäftigt haben. Maklerrecht ist komplex und weitgehend von einzelfallbezogener Rechtsprechung geprägt. Hier sollten Sie nichts dem Zufall überlassen und sich frühzeitig rechtsanwaltschaftlicher Beratung bedienen. Kernproblem des Maklerrechts ist die Frage, ob der Makler seine Vermittlungsleistung erbracht hat und hierfür den vereinbarten Maklerlohn verlangen kann. Wir vertreten Sie gerne als Makler oder Kunde zur Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus einem Maklervertrag.