Materielles Erbrecht/Erbfolge

Der „Erbfall" hat oft einen etwas faden Beigeschmack. Zum einen trauert man noch um den Tod eines Angehörigen, zum anderen ergeben sich hieraus aber nicht selten neue Streitigkeiten und Konflikte, die oft ohne Rücksicht bis aufs Blut geführt werden.
Wir als erfahrene Rechtsanwälte im Bereich des Erbrechts beraten Sie bereits im Vorfeld als Erblasser oder potentieller Erbe hinsichtlich alle materiellen und prozessualen Fragen des Erbrechts kompetent zuverlässig und ehrlich. Je früher Sie sich Gedanken über die Sie betreffenden oder interessierenden Fragen des Erbrechts machen, desto eher kann im Rahmen von vertraglichen Regelungen sichergestellt werden, dass sich die Rechtslage nach dem Erbfall genau so entwickelt wie Sie es wünschen. Wir stehen Ihnen aber auch als erfahrene Rechtsanwälte bei der prozessualen Durchsetzung oder Verteidigung Ihrer erbrechtlichen Ansprüche zur Seite.


Vorweggenommene Erbfolge / Unternehmensnachfolge / landwirtschaftl. Erbrecht

Die vorweggenommene Erbfolge spielte historisch gesehen vor allem im landwirtschaftlichen Bereich eine große Rolle. Im Rahmen sog. Übernahmeverträge übertrug der alt gewordene Landwirt seinen Betrieb auf den sog. Hoferben und zog sich sodann auf seinen Altenteil zurück. Hierzu bedurfte es ausführlicher rechtlicher Beratung, je nachdem was sich der Altlandwirt vorstellte und ob die Übergabe durch eine einmalige Zahlung oder durch dauerhafte Gewährung einer Rente (z.B. Leibgeding) erfolgen sollte.
Dies ist auch heute zum Teil immer noch so, dennoch haben sich in der jüngeren Rechtspraxis neue Formen der Vermögensübertragung entwickelt, die den Bedürfnissen der Beteiligten oft besser gerecht werden und auch finanziell erhebliche Vorteile (z.B. bei Erbschafts- oder Schenkungssteuer) mit sich bringen können. In Betracht kommt insbesondere eine Vermögensübertragung im Wege des Nießbrauch oder der Schenkung. Das sollte man bedenken und bereits im Rahmen der ersten Vorüberlegungen zu einer vorweggenommenen Erbfolge kompetente anwaltschaftliche Hilfe in Anspruch nehmen. Wir als erfahrene Rechtsanwälte auf diesem Gebiet beraten und informieren Sie gerne über alle Fragen und Möglichkeiten der Rechts- und Vertragsgestaltung einer Erbfolgevereinbarung und passen diese individuell Ihren Bedürfnissen und Wünschen an.


Pflichtteilsrecht

Das sog. Pflichtteilsrecht bezeichnet eines der umstrittensten Rechtsgebiete des gesamten bürgerlichen Rechts. Das Pflichtteilsrecht sichert den Abkömmlingen, Eltern, Ehegatten und dem eingetragenen Lebenspartner des Erblassers zwingend eine Mindestbeteiligung an dem Nachlass, wenn der Erblasser sie von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen, also enterbt, hat. Dem Pflichtteilsrecht liegt der Gedanke zu Grunde, dass der Erblasser eine über seinen Tod hinausgehende Sorgfaltspflicht gegenüber diesen Personen hat. Streitigkeiten in diesem Bereich gibt es naturgemäß genug, stehen sich doch hier oft unversöhnliche Positionen gegenüber: Zum einen gibt das BGB dem Erblasser grundsätzlich das Recht frei darüber zu verfügen, wer ihn beerben solle, zum anderen schreibt das BGB aber auch von der Erbschaft ausgeschlossenen oder enterbten nahen Angehörigen, Ehegatten oder Lebenspartnern einen Anspruch auf eine gewisse Mindestbeteiligung am Nachlass zu.
Sollten Sie einer der oben genannten Personengruppen angehören und vom Erblasser enterbt bzw. von der Erbfolge ausgeschlossen sein, beraten und vertreten wir Sie als erfahrene Rechtsanwälte im Erbrecht sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich in allen Fragen des Pflichtteilsrechts und setzen ihre Ansprüche, ggf. im Gerichtswege, durch. Sollten Sie als gesetzlicher Erbe Ihrer Meinung nach unberechtigte Ansprüche eines etwaigen Pflichtteilsberechtigten abwehren wollen, beraten wir Sie gleichfalls sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich in allen sich hier zu stellenden Fragen des Pflichtteilsrechts.


Gestaltung von Testamenten und gemeinschaftlichen Testamenten und deren Verwahrung

Nach den Grundwertungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs hat der Erblasser das Recht, frei über seinen Erben zu bestimmen, er kann also einseitig sog. letztwillige Verfügungen von Todes wegen treffen. Hierzu zählt u.a. das Testament, das in den vielfältigsten Ausgestaltungen in der Rechtspraxis vorkommt. Die beiden wichtigsten Testamentsarten sind das sog. eigenhändige Testament und das gemeinschaftliche Testament. Während das eigenhändige Testament den Regelfall für letztwillige Verfügungen betrifft, kann ein gemeinschaftliches Testament nur von Ehegatten geschlossen werden. Während ein eigenhändiges Testament jederzeit abgeändert oder durch ein neues Testament ersetzt werden kann, entfaltet das gemeinschaftliche Testament von Ehegatten gewisse Bindungswirkungen, die eine einseitige Abänderung nicht mehr ohne weiteres erlaubt und daher auch zu einer erhöhten Sicherheit der Beteiligten führt. Sollten Sie sich mit dem Gedanken tragen ein Testament oder ein gemeinschaftliches Testament errichten zu wollen, sollten Sie unbedingt bereits im Vorfeld solcher Überlegungen rechtsanwaltschaftliche Hilfe und Beratung in Anspruch nehmen. Denn im Rahmen der konkreten Testamentsgestaltung und Ausformulierung ist es unbedingt erforderlich, klar und rechtlich fundiert zu bezeichnen was der Erblasser genau will. Hieran stellt die höchstrichterliche Rechtsprechung hohe Anforderungen, die unbedingt zu beachten sind, sonst besteht die Gefahr, dass das vorliegende Testament falsch ausgelegt wird und damit der ihm zugedachte Zweck, für eine klare und eindeutige Regelung zu sorgen und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, nicht erfüllt wird, im schlimmsten Fall sogar ganz unbeachtet bleibt. Außerdem wird leider von Erblasserseite fälschlicherweise oft nicht bedacht, dass in einem Testament auch rechtliche Folgeregelungen getroffen werden sollten für den Fall, dass sich im Zeitpunkt des Erbfalls die Sachlage doch anders darstellen sollte, als es im Zeitpunkt der Testamentserrichtung vorauszusehen war, denn beim Fehlen entsprechender testamentarischer Regelungen greift erneut die gesetzliche Erbfolge, die mit einer Testamentserrichtung gerade abbedungen werden sollte.


Beratung bei Todesfällen/ Erbabwicklung

Das Leben ist eine Achterbahn, mal geht es hoch und ein anderes Mal wieder runter. Doch in dem Moment in dem man die Nachricht vom Tode eines nahen Angehörigen erhält scheint das Leben auf einmal still zu stehen. Die Trauer steht nun im Vordergrund und all der Alltagsstress scheint weit weg. Dennoch gilt es auch hier kühlen Kopf zu bewahren und sich schnell darüber klar zu werden wie es nun weitergeht. Als naher Angehöriger oder gar Abkömmling des Erblassers stellt sich nun eine Vielzahl von Fragen: Bin ich Erbe geworden? Wovon hängt das ab? Hat der Erblasser ein Testament errichtet – und wenn ja, wo befindet sich dieses? War der Erblasser verheiratet und hatte diese Ehe im Todeszeitpunkt noch Bestand? Welche nahen Angehörigen sind überhaupt in welchem Verhältnis dem Grunde nach erbberechtigt? All diese Fragen, die zuvor keine Rolle gespielt haben können sich im Rahmen eines Erbfalls für einen potentiellen Erben oder nahe Angehörige stellen. Auch hier ist es ratsam, sich bei unklaren Verhältnissen der Hilfe und Beratung eines Rechtsanwalts zu bedienen, da auch in diesem Bereich eine Vielzahl von rechtlichen Fallen lauern, die man mit anwaltschaftlicher Hilfe einfach und zielsicher umgehen kann. Wir beraten Sie als erfahrene Rechtsanwälte im Erbrecht kompetent und zuverlässig über alle Fragen die sich im Zusammenhang mit Todesfällen und der Erbabwicklung stellen. Darüber hinaus vertreten wir Sie natürlich auch gerichtlich, um Ihre erbrechtlichen Ansprüche vor Gericht durchzusetzen oder solche abzuwehren.


Testamentsvollstreckung

Der Erblasser kann für den Erbfall einen sog. Testamentsvollstrecker einsetzen. Die Testamentsvollstreckung erstreckt sich in der Regel auf den gesamten Nachlass. Der Testamentsvollstrecker hat dann die letztwilligen Verfügungen des Erblassers, die in einem Testament niedergelegt sind, auszuführen. Oftmals wird die Testamentsvollstreckung bei Vorliegen einer Erbengemeinschaft angeordnet, um diese auseinanderzusetzen. Es ist aber auch möglich, dass der Erblasser die Testamentsvollstreckung auf einzelne Aufgaben oder Gegenstände beschränkt, wie zum Beispiel die Erfüllung eines Vermächtnisses oder einer Auflage.
Sollten Sie sich als Erblasser mit dem Gedanken tragen, in Ihrem Testament eine Testamentsvollstreckung anzuordnen, stehen wir Ihnen als erfahrene Rechtsanwälte im Erbrecht in allen Fragen, die sich im Rahmen der Testamentsvollstreckung stellen, beratend zur Seite und gestalten Ihre letztwillige Verfügung individuell und nach Ihren Wünschen. Gerne können Sie uns auch in Ihrer letztwilligen Verfügung als Testamentsvollstrecker einsetzen.
Wir stehen Ihnen aber auch in allen Fragen der Erbauseinandersetzung des Nachlasses, insbesondere im Rahmen einer Erbengemeinschaft, zur Verfügung und beraten Sie ausführlich und kompetent über alle Rechte und Möglichkeiten und sind Ihnen behilflich im Rahmen einer Erbauseinandersetzung etwaige Ansprüche gerichtlich oder außergerichtlich durchzusetzen bzw. abzuwehren.


Nachlassverwaltung / Nachlassinsolvenz / Überschuldung des Nachlasses

Sie sind Erbe geworden, haben jedoch Zweifel daran, ob der Nachlass überhaupt werthaltig ist oder sogar den Verdacht, dass der der nachlass überschuldet ist, dann empfiehlt sich die Überlegung, ob nicht eine Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz beantragt werden sollte. Da die Annahme einer überschuldeten Erbschaft ein enormes Risiko für den Erben darstellt, ist es beim bloßen Verdacht, dass die einem zugefallene Erbschaft unter Umständen überschuldet sein könnte, unerlässlich, sofort rechtsanwaltschaftliche Beratung und Hilfe in Anspruch zu nehmen, da das Recht zur Ausschlagung der Erbschaft nur binnen der kurzen Ausschlagungsfrist möglich ist und daher bei Nichtausübung des Ausschlagungsrechts endgültig in das Vermögen des Erben fällt. Dies kann die Existenz eines Erben, vor allem bei höher überschuldeten Nachlässen, massiv gefährden oder gar gänzlich vernichten. Gehen Sie dieses Risiko nicht ein und lassen Sie sich von uns als erfahrene Rechtsanwälte im Erbrecht zu allen Fragen beraten und vertreten, die sich im Rahmen einer Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz oder einer Überschuldung des Nachlasses stellen.