Fahrzeug bei Privatinsolvenz

Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bedeutet nicht automatisch, dass Sie Ihr Auto verloren ist. Ob Sie dieses weiter nutzen können hängt u.a. davon ab, ob das Auto in Ihrem Eigentum steht, ob es finanziert oder geleast ist.

Ein finanziertes Auto können Sie im Verbraucherinsolvenzverfahren nicht behalten. Das finanzierende Institut ist Eigentümer, aber auch Insolvenzgläubiger und muss aufgrund des im Insolvenzverfahren geltenden Gleichbehandlungsgrundsatzes als Gläubiger berücksichtigt werden. Sobald dieses Kenntnis von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat, wird es den Finanzierungsvertrag kündigen und unter Hinweis auf das bestehende Aussonderungsrecht die Herausgabe des Fahrzeugs verlangen. Sie bzw. der Insolvenzverwalter sind insoweit zur Herausgabe verpflichtet. Wenn Sie einen Verwandten, Bekannten oder Freund haben, der bereit ist, den Finanzierungsvertrag zu übernehmen und Sie das Fahrzeug nutzen lässt, so können Sie versuchen, den Finanzierer dazu überreden, den Vertrag auf den Dritten umzuschreiben. Anspruch auf eine solche Vertragsumschreibung haben Sie zwar nicht, allerdings erklären sich die Finanzierer hiermit erfahrungsgemäß einverstanden. Solange Ihnen die Nutzung des Fahrzeugs nicht untersagt ist, ist eine solche auch möglich. Nach einer entsprechenden Untersagung aber würden Sie sich wegen unbefugten Gebrauchs eines Kraftfahrzeugs strafbar machen.

Ein geleastes Auto können Sie bei einem Verbraucherinsolvenzverfahren auch nicht behalten da die Leasingbank Eigentümer des Pkw ist. Die Situation ist insoweit die gleiche, wie bei einem finanzierten Fahrzeug. Sie können allein versuchen, dass die Leasingsbank eine Übernahme des Leasingvertrages durch einen Verwandten, Bekannten oder Freund zustimmt.

Wenn ein Pkw in ihrem Eigentum steht, wird der Insolvenzverwalter dieses auf jeden Fall verwerten wollen. Hierzu wird Sie der Insolvenzverwalter zunächst fragen, ob Sie das Auto behalten wollen. Es besteht hier die Möglichkeit, dass Sie das Fahrzeug bewerten lassen oder sich mit dem Insolvenzverwalter auf einen Wert einigen und das Fahrzeug gegen Zahlung des entsprechenden Betrages an den Insolvenzverwalter ablösen. Sind Sie hierzu nicht bereit, wird der Insolvenzverwalter das Auto an sich nehmen und verwerten.

Eine Ausnahme hiervon besteht allerdings dann, wenn der Pkw nicht pfändbar ist, was der Fall ist, wenn Sie dieses zur Ausübung ihrer Erwerbstätigkeit benötigen. Sie sollten sich in diesem Fall von ihrem Arbeitgeber bescheinigen lassen, dass Sie das Fahrzeug zur Ausübung Ihres Berufes brauchen oder gegenüber dem Insolvenzverwalter nachweisen, dass Sie Ihren Arbeitsplatz ohne Fahrzeug nicht erreichen können. Nicht selten wird das Eigentum an einem Fahrzeug an einen Verwandten, Bekannten oder Freund übertragen und erst danach das Insolvenzverfahren beantragt.
Bemerkt dies aber der spätere Insolvenzverwalter im eröffneten Verfahren, was zumeist der Fall ist, wird dieser Anfechtungsansprüche geltend machen und hierdurch das Fahrzeug zur Insolvenzmasse ziehen. Es ist dann auf jeden Fall weg!

Selbstverständlich steht es Ihnen frei, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens sich von Ihrem eigenen, pfändungsfreien Vermögen oder von Geld, das Ihnen von einem Dritten zur Verfügung gestellt wird, ein neues Fahrzeug zu kaufen.

Forderungsanmeldung

Wenn über das Vermögen eines Schuldners das Insolvenzverfahren eröffnet wird, können Gläubiger ihre Forderungen nur noch nach den Vorschriften der Insolvenzordnung geltend machen. Dies heißt, Sie müssen Ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anmelden. Eine gerichtliche Geltendmachung gegen den Schuldner ist unzulässig. Gläubiger werden insoweit vom Insolvenzverwalter aufgefordert, ihre Ansprüche dem Insolvenzverwalter gegenüber (nicht gegenüber dem Gericht!) darzulegen, zu beziffern und zu belegen, die sog. Forderungsanmeldung. Bitte achten Sie insoweit auf eine korrekte Anmeldung. Insolvenzverwalter übersenden regelmäßig ein Formular zur Anmeldung der Forderung und ein entsprechendes Merkblatt mit Hinweisen zum Ausfüllen. Sie sollten dieses Formular unbedingt verwenden und die Ausfüllhinweise genau beachten, denn dann verringern Sie die Gefahr von Formfehlern bei der Anmeldung, die zu einem bestreiten der Forderung durch den Verwalter führen würden. Ein entsprechendes Merkblatt, wie auch das von uns in Insolvenzverfahren zur Verfügung gestellte Anmeldeformular finden Sie auch in unserem Downloadbereich. Insbesondere sollten Sie beachten, dass die Hauptforderung, Zinsen und Kosten jeweils getrennt anzugeben sind und Zinsen nur bis zum Tag vor Insolvenzeröffnung berechnet werden können. Auch Kosten, die Ihnen für die Anmeldung entstehen, können Sie im Insolvenzverfahren grundsätzlich nicht geltend machen. Ist die Anmeldung formell nicht ordnungsgemäß, wird der Insolvenzverwalter die angemeldete Forderung bestreiten. Sie laufen in diesem Fall Gefahr, dass Sie zur Anerkennung Ihrer Forderung zur Insolvenztabelle ein gerichtliches Verfahren gegen den Insolvenzverwalter einleiten müssen. Es ist daher durchaus sinnvoll, sich auch zur Anmeldung einer Forderung eines auf Insolvenzrecht spezialisierten Rechtsanwaltes zu bedienen.

Forderungsaufstellung

So bezeichnet man eine Übersicht über alle Forderungen, die Gläubiger gegen den Schuldner haben. Die Forderungsaufstellung weist die Hauptforderung (z.B.den ursprünglichen Rechnungsbetrag), Zinsen und Kosten (z. B. Mahnkosten) aus. Gläubiger im Verbraucherinsolvenzverfahren sind rechtlich verpflichtet, dem Schuldner eine kostenlose Forderungsaufstellung zukommen zu lassen.

Forderungsausfall

Als tatsächlichen Forderungsausfall bezeichnet man alle vom Schuldner nicht bezahlten und auch durch ein Gerichtsverfahren nicht einzubringende Forderungen.

Fortführung

Die Fortführung eines Betriebes ist das Gegenteil der Liquidation eines Unternehmens, d. h. das Unternehmen wird nicht stillgelegt, sondern weitergeführt.

Freistellungszeitraum

Man bezeichnet so den Zeitraum in dem ein regelmäßig gekündigter Arbeitnehmer, vom Insolvenzverwalter von der Arbeit freigestellt wird, zumeist bis zum Ablauf der Kündigungsfrist. Die Freistellung erfolgt beispielsweise immer dann, wenn keine Aufträge mehr ausgeführt werden können bzw. nach Eröffnung die Zahlung von Löhnen/Gehältern nicht gewährleistet werden kann.

Fremdantrag

Ein Fremdantrag liegt vor, wenn nicht der Schuldner selbst, sondern ein Gläubiger den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei Gericht stellt. Der Insolvenzantrag des Gläubigers ist nur zulässig, wenn
- der Gläubiger ein rechtliches Interesse an der Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat
und
- er seine Forderung und den Eröffnungsgrund glaubhaft macht.