Treuhänder

Im Verbraucherinsolvenzverfahren ist ein Treuhänder ein vom Insolvenzgericht bestimmter "Verwalter", der die vorhandene Insolvenzmasse, also das Vermögen des Schuldners, verwertet, die pfändbaren Anteile des Arbeitseinkommens einzieht und an die Insolvenzgläubiger, die bei diesem eine Forderung angemeldet haben und deren Forderungen zur Insolvenztabelle festgestellt wurden, verteilt.

Ein Treuhänder prüft unter anderem die von den Gläubigern angemeldeten Forderungen und fasst in einem Bericht die finanzielle Situation des Schuldners zusammen. Die pfändbaren Anteile des Einkommens des Schuldners schüttet der Treuhänder normalerweise einmal jährlich an die Gläubiger aus.

Treuhänder im vereinfachten Verfahren

Als Treuhänder bezeichnet man im vereinfachten Verbraucherinsolvenzverfahren über das Vermögen einer natürlichen Person den Insolvenzverwalter.