Wohlverhaltensphase
Die Wohlverhaltensphase beginnt nach Abschluss des Insolvenzverfahrens. In dieser zieht der Treuhänder aufgrund der abgegebenen Abtretungserklärung die pfändbaren Einkommensanteile ein und schüttet die vereinnahmten Beträge, sobald die Kosten des Verfahrens und die Treuhänderkosten ausgeglichen sind, an die Insolvenzgläubiger aus.