Wohlverhaltensperiode

Hierbei handelt es sich um den Zeitraum von der Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens mit Ankündigung der Restschuldbefreiung bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung. In dieser Zeit muss der Schuldner festgelegte Obliegenheiten gem. §295 InsO erfüllen.

Wohlverhaltensphase

Die Wohlverhaltensphase beginnt nach Abschluss des Insolvenzverfahrens. In dieser zieht der Treuhänder aufgrund der abgegebenen Abtretungserklärung die pfändbaren Einkommensanteile ein und schüttet die vereinnahmten Beträge, sobald die Kosten des Verfahrens und die Treuhänderkosten ausgeglichen sind, an die Insolvenzgläubiger aus.