Obliegenheit

Unter Obliegenheiten versteht man (Mitwirkungs-)pflichten, die zwar nicht eingeklagt werden können, aber bei Nichteinhaltung für den Schuldner nachteilig sein können. Im Verbraucherinsolvenzverfahren hat der Schuldner eine Vielzahl von Obliegenheiten, die unter anderem in §§ 295,296 InsO geregelt sind.